Arbeitsschutzgesetz
Beschäftigte werden während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen, vor Aufnahme der Tätigkeit, bei neuen Aufgaben und bei neuen Arbeitsmitteln (§ 12 ArbSchG).
Leistungen · Unterweisungen
Eine gute Unterweisung erklärt nicht nur Regeln, sondern warum sie wichtig sind. Ich unterweise Ihre Beschäftigten verständlich und mit Bezug zu ihren Tätigkeiten, in Bremen, Weyhe und Niedersachsen.
Beschäftigte werden während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen, vor Aufnahme der Tätigkeit, bei neuen Aufgaben und bei neuen Arbeitsmitteln (§ 12 ArbSchG).
Die Unterweisung wird nach Bedarf wiederholt, mindestens aber einmal jährlich, und dokumentiert (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
Für Arbeitsmittel: mindestens jährlich, Datum und Namen schriftlich festhalten (§ 12 Abs. 1 BetrSichV). Für Gefahrstoffe: mündlich, arbeitsplatzbezogen, mindestens jährlich, mit Unterschrift (§ 14 GefStoffV).
Jugendliche werden mindestens halbjährlich unterwiesen (§ 29 JArbSchG). Bei Leiharbeit unterweist der Entleiher (§ 12 Abs. 2 ArbSchG).
Die Inhalte richten sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Häufig sind es:
Ablauf
Welche Tätigkeiten, Gruppen und Sprachen? Was steht in der Gefährdungsbeurteilung?
Kurz, praxisnah und mit Beispielen aus Ihrem Betrieb.
Bei Ihnen vor Ort, mit Raum für Fragen.
Sie erhalten Teilnahmeliste und Nachweis für Ihre Unterlagen.
Vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG). Bei Änderungen zusätzlich.
Ja. Halten Sie Datum, Inhalt und Teilnehmende fest. Bei Gefahrstoffen bestätigen die Beschäftigten die Unterweisung mit Unterschrift (§ 14 GefStoffV).
Die Pflicht liegt beim Arbeitgeber. In der Praxis unterweisen oft die Führungskräfte. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich mit Inhalten oder übernehme die Unterweisung.
Die Inhalte müssen verständlich vermittelt werden (§ 4 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1, § 12 Abs. 1 BetrSichV). Wir besprechen vorab, wie das in Ihrem Team gelingt, zum Beispiel mit einfacher Sprache und Bildern.
Für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe und Tätigkeiten.
Mehr erfahren: BetriebsanweisungenGefährdungen erfassen, Maßnahmen festlegen, sauber dokumentieren.
Mehr erfahren: GefährdungsbeurteilungBrandschutzhelfer, Ersthelfer, Flucht- und Rettungsplan.
Mehr erfahren: Brand- und NotfallorganisationSagen Sie mir, wer unterwiesen werden soll. Ich schlage Ihnen Inhalte und einen Termin vor.