Leistungen · Brand- und Notfallorganisation

Brandschutz und Notfallorganisation im Betrieb

Ich berate Sie, damit im Notfall jeder weiß, was zu tun ist.

Kostenloses Erstgespräch

So unterstütze ich Sie

  • Brandschutzhelfer und Ersthelfer

    In der Regel 5 % Brandschutzhelfer und mindestens ein Ersthelfer. Ich berate Sie zur Anzahl und unterstütze Sie bei der Ausbildung.

  • Notfallplan

    Wer alarmiert? Wer hilft? Wer empfängt die Feuerwehr? Ich unterstütze Sie, das klar zu regeln.

  • Flucht- und Rettungsplan

    Ich schaue mit Ihnen, ob Ihr Plan vorhanden, aktuell und richtig ausgehängt ist.

  • Räumungsübung

    Ich unterstütze Sie bei Planung, Durchführung und Auswertung der Übung.

  • Feuerlöscher

    Ich schaue mit Ihnen, ob genug Feuerlöscher vorhanden sind und die Wartung aktuell ist.

  • Unterweisung

    Ich unterweise Ihre Mitarbeiter, wie sie sich im Brandfall und bei Notfällen richtig verhalten.

Warum ist das Pflicht?

  • Notfall organisieren

    Jeder Arbeitgeber muss Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung organisieren. (§ 10 ArbSchG)

  • Brandschutzhelfer

    In der Regel müssen 5 % Ihrer Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. (ASR A2.2)

  • Ersthelfer

    Ab 2 Mitarbeitern brauchen Sie mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer. (§ 26 DGUV Vorschrift 1)

Ablauf

So einfach geht es

  1. 01

    Kostenloses Erstgespräch

    Wir besprechen, was schon vorhanden ist.

  2. 02

    Begehung

    Ich sehe mir Ihren Betrieb an.

  3. 03

    Umsetzung

    Ich unterstütze Sie, die Lücken zu schließen.

  4. 04

    Übung

    Wir üben die Räumung mit Ihren Mitarbeitern.

Häufige Fragen zur Brand- und Notfallorganisation

Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich?

In der Regel reichen 5 % Ihrer Mitarbeiter (ASR A2.2). Denken Sie an Schichten, Urlaub und Krankheit, damit immer jemand da ist.

Wie oft muss eine Räumungsübung stattfinden?

Regelmäßig. Bewährt haben sich Abstände von zwei bis fünf Jahren (ASR A2.3). Je nach Betrieb kann es auch öfter nötig sein.

Wie viele Ersthelfer brauche ich?

Bei 2 bis 20 Mitarbeitern einen. Bei mehr als 20 Mitarbeitern 5 % in Büro und Handel, 10 % in anderen Betrieben (§ 26 DGUV Vorschrift 1).

Bilden Sie Ersthelfer oder Brandschutzhelfer selbst aus?

Nein, die Ausbildung übernehmen dafür zugelassene Stellen. Ich berate Sie, wie viele Sie brauchen, und unterstütze Sie bei Terminen und Nachweisen.

Passende Leistungen

Ist Ihr Betrieb auf den Notfall vorbereitet?

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Kostenloses Erstgespräch