Prüfservice · Regalprüfung

Regalprüfung in Bremen und Niedersachsen

Sie möchten Ihre Regale in Bremen prüfen lassen? Ich übernehme die Regalprüfung von Palettenregalen, Fachbodenregalen, Weitspannregalen und weiteren Lagerregalen in Bremen, Weyhe und Umgebung.

Als zur Prüfung befähigte Person kontrolliere ich Ihre Regalanlagen, bewerte Schäden nachvollziehbar und dokumentiere das Ergebnis. Grundlage sind die Betriebssicherheitsverordnung und die DIN EN 15635.

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Rechtliche Grundlagen der Regalprüfung

Eine eigene Verordnung nur für Regale gibt es nicht. Die Prüfpflicht ergibt sich aus dem Zusammenspiel dieser Regeln:

Betriebs­sicherheits­verordnung

Regale sind Arbeitsmittel. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die wiederkehrende Prüfung übernimmt eine zur Prüfung befähigte Person (§ 14 Abs. 2 BetrSichV).

DGUV Information 208-061

„Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ (Ausgabe November 2023, aktualisiert Juli 2024) beschreibt den sicheren Betrieb von Regalen. Sie ist aus der zurückgezogenen DGUV Regel 108-007 entstanden.

DIN EN 15635

Die europäische Norm zur Anwendung und Wartung ortsfester Regalsysteme aus Stahl beschreibt regelmäßige Inspektionen und die Bewertung von Schäden. Sie gibt Orientierung für Prüfumfang und Fristen.

Nach einem Anfahrschaden

Nach außergewöhnlichen Ereignissen wie einem Unfall wird vor der weiteren Verwendung außerordentlich geprüft (§ 14 Abs. 3 BetrSichV). Bis zur Instandsetzung ist der beschädigte Bereich der Benutzung zu entziehen (DGUV Information 208-061).

Was ich prüfe

Ich prüfe die Anlage systematisch, Feld für Feld. Typische Regalarten und Prüfpunkte:

Regalarten

  • Palettenregale
  • Fachbodenregale
  • Weitspannregale
  • Kragarmregale
  • weitere Regalarten auf Anfrage

Tragende Bauteile

  • Ständer und Rahmen auf Verformungen und Risse
  • Traversen und ihre Verbindungen
  • Traversensicherungen
  • Fußplatten und Bodenverankerung
  • Ausrichtung und Lotrechtigkeit

Schutz und Kennzeichnung

  • Anfahrschutz: vorhanden, gelb-schwarz gekennzeichnet, unbeschädigt
  • Angaben zu zulässigen Fach- und Feldlasten
  • Durchschub- und Absturzsicherungen
  • Zustand der Ladungsträger im Regal

Regalprüfung fällig?

Sagen Sie mir kurz, welche Regale Sie haben. Sie erhalten vorab ein Angebot.

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Sichtkontrolle oder Prüfung durch eine befähigte Person?

Sichtkontrolle durch Ihr Team

Schäden an Regalen und am Anfahrschutz sollen sofort gemeldet werden. Regelmäßige Sichtkontrollen durch eingewiesene Mitarbeitende helfen, Schäden früh zu erkennen.

Prüfung durch eine befähigte Person

Die wiederkehrende Prüfung geht tiefer: Jeder Schaden wird bewertet und das Ergebnis nach § 14 Abs. 7 BetrSichV dokumentiert. Eine Sichtkontrolle ersetzt diese Prüfung nicht.

Typische Mängel in der Praxis

Häufig sind es verbogene Ständer nach Anfahrschäden, fehlende Traversensicherungen, fehlende Lastangaben oder ein beschädigter Anfahrschutz.

Ablauf

So läuft die Regalprüfung ab

  1. 01

    Abstimmung

    Wir klären Regalarten, Größe der Anlage und einen passenden Termin.

  2. 02

    Prüfung vor Ort

    Ich prüfe die Anlage im laufenden Betrieb, soweit das möglich ist.

  3. 03

    Bewertung

    Mängel werden nach Dringlichkeit eingestuft. Akute Gefahren melde ich sofort.

  4. 04

    Prüfprotokoll

    Sie erhalten die Dokumentation nach § 14 Abs. 7 BetrSichV und eine Fristempfehlung.

Häufige Fragen zur Regalprüfung

Wie oft müssen Regale geprüft werden?

Eine feste Frist für alle Betriebe steht weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in der DGUV Information 208-061. Sie legen die Frist in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die DIN EN 15635 gibt dafür Orientierung. Dazu kommen Sichtkontrollen im Betrieb und eine Bewertung beziehungsweise außerordentliche Prüfung nach Anfahrschäden, die die Sicherheit beeinträchtigen können. Ich helfe Ihnen gern, eine passende Frist festzulegen.

Wer darf Regale prüfen?

Eine zur Prüfung befähigte Person mit passender Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit (§ 2 Abs. 6 BetrSichV, TRBS 1203). Welche Qualifikation Ihr Prüfer braucht, legen Sie als Arbeitgeber fest.

Gilt die DGUV Regel 108-007 noch?

Nein. Die DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ wurde zurückgezogen. Aktuell ist die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“.

Muss das Lager während der Prüfung geschlossen werden?

In der Regel nicht. Ich prüfe im laufenden Betrieb und stimme mit Ihnen ab, welche Bereiche kurzzeitig frei sein sollten.

Was passiert, wenn Schäden gefunden werden?

Sie erhalten eine klare Einstufung mit Empfehlungen. Beschädigte Bereiche dürfen bis zur Instandsetzung nicht genutzt werden. Die Reparatur beauftragen Sie zum Beispiel beim Hersteller oder bei einem Fachbetrieb.

Was steht im Prüfprotokoll?

Mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Bewahren Sie es mindestens bis zur nächsten Prüfung auf.

Was kostet eine Regalprüfung?

Das hängt von Art und Größe der Anlage ab. Sie erhalten vorab ein Angebot.

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Nennen Sie mir kurz die Regalarten und die ungefähre Größe Ihres Lagers. Sie erhalten vorab ein Angebot.

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