Leistungen · Gefährdungsbeurteilung

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Ich berate und unterstütze Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung – Schritt für Schritt. Für Betriebe in Bremen, Weyhe und Umgebung.

Kostenloses Erstgespräch

So unterstütze ich Sie

  • Begehung vor Ort

    Wir gehen gemeinsam durch Ihren Betrieb. Ich sehe mir jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit an.

  • Gefahren erkennen

    Ich zeige Ihnen, wo Gefahren für Ihre Mitarbeiter bestehen – von der Maschine bis zum Bildschirmarbeitsplatz.

  • Maßnahmen

    Sie erhalten von mir konkrete Vorschläge, wie Sie die Gefahren beseitigen oder verringern.

  • Psychische Belastung

    Stress, Zeitdruck und Arbeitsorganisation gehören laut Gesetz in die Gefährdungsbeurteilung. Ich unterstütze Sie dabei.

  • Mutterschutz

    Für jeden Arbeitsplatz muss beurteilt werden, ob er für Schwangere geeignet ist – auch wenn gerade keine Schwangere bei Ihnen arbeitet. Ich unterstütze Sie dabei.

  • Dokumentation

    Ich unterstütze Sie, die Ergebnisse so festzuhalten, dass Sie sie bei Kontrollen von Behörde oder Berufsgenossenschaft vorlegen können.

Warum ist das Pflicht?

  • Ab dem ersten Mitarbeiter

    Jeder Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. (§ 5 ArbSchG)

  • Schriftlich

    Sie muss dokumentiert sein. (§ 6 ArbSchG)

  • Wird kontrolliert

    Behörde und Berufsgenossenschaft fragen bei Kontrollen und nach Unfällen danach.

Ablauf

So einfach geht es

  1. 01

    Kostenloses Erstgespräch

    Wir besprechen Ihren Betrieb und was gebraucht wird.

  2. 02

    Begehung

    Wir gehen gemeinsam durch Ihren Betrieb.

  3. 03

    Beratung

    Ich zeige Ihnen die Gefahren und passende Maßnahmen.

  4. 04

    Dokumentation

    Ich unterstütze Sie beim Festhalten der Ergebnisse.

  5. 05

    Ansprechpartner

    Bei Fragen und Änderungen bin ich für Sie da.

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Ab wann brauche ich eine Gefährdungsbeurteilung?

Sobald Sie Mitarbeiter haben – egal wie groß Ihr Betrieb ist (§ 5 ArbSchG).

Wie oft muss sie aktualisiert werden?

Immer wenn sich etwas ändert, zum Beispiel durch neue Maschinen, neue Stoffe, neue Abläufe oder nach einem Unfall.

Muss die psychische Belastung wirklich dazu?

Ja, das steht ausdrücklich im Gesetz (§ 5 ArbSchG). Gemeint sind zum Beispiel Zeitdruck, Arbeitszeit und Arbeitsorganisation – nicht die Gesundheit einzelner Mitarbeiter.

Gibt es ein Muster, das ich einfach ausfüllen kann?

Die Berufsgenossenschaften bieten Vorlagen an. Diese müssen aber an Ihren Betrieb angepasst werden. Dabei unterstütze ich Sie.

Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?

Das hängt von Größe und Branche Ihres Betriebs ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot.

Passende Leistungen

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Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Kostenloses Erstgespräch