Leistungen · Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
Ich berate und unterstütze Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung – Schritt für Schritt. Für Betriebe in Bremen, Weyhe und Umgebung.
So unterstütze ich Sie
-
Begehung vor Ort
Wir gehen gemeinsam durch Ihren Betrieb. Ich sehe mir jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit an.
-
Gefahren erkennen
Ich zeige Ihnen, wo Gefahren für Ihre Mitarbeiter bestehen – von der Maschine bis zum Bildschirmarbeitsplatz.
-
Maßnahmen
Sie erhalten von mir konkrete Vorschläge, wie Sie die Gefahren beseitigen oder verringern.
-
Psychische Belastung
Stress, Zeitdruck und Arbeitsorganisation gehören laut Gesetz in die Gefährdungsbeurteilung. Ich unterstütze Sie dabei.
-
Mutterschutz
Für jeden Arbeitsplatz muss beurteilt werden, ob er für Schwangere geeignet ist – auch wenn gerade keine Schwangere bei Ihnen arbeitet. Ich unterstütze Sie dabei.
-
Dokumentation
Ich unterstütze Sie, die Ergebnisse so festzuhalten, dass Sie sie bei Kontrollen von Behörde oder Berufsgenossenschaft vorlegen können.
Warum ist das Pflicht?
-
Ab dem ersten Mitarbeiter
Jeder Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. (§ 5 ArbSchG)
-
Schriftlich
Sie muss dokumentiert sein. (§ 6 ArbSchG)
-
Wird kontrolliert
Behörde und Berufsgenossenschaft fragen bei Kontrollen und nach Unfällen danach.
Ablauf
So einfach geht es
-
01
Kostenloses Erstgespräch
Wir besprechen Ihren Betrieb und was gebraucht wird.
-
02
Begehung
Wir gehen gemeinsam durch Ihren Betrieb.
-
03
Beratung
Ich zeige Ihnen die Gefahren und passende Maßnahmen.
-
04
Dokumentation
Ich unterstütze Sie beim Festhalten der Ergebnisse.
-
05
Ansprechpartner
Bei Fragen und Änderungen bin ich für Sie da.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Ab wann brauche ich eine Gefährdungsbeurteilung?
Sobald Sie Mitarbeiter haben – egal wie groß Ihr Betrieb ist (§ 5 ArbSchG).
Wie oft muss sie aktualisiert werden?
Immer wenn sich etwas ändert, zum Beispiel durch neue Maschinen, neue Stoffe, neue Abläufe oder nach einem Unfall.
Muss die psychische Belastung wirklich dazu?
Ja, das steht ausdrücklich im Gesetz (§ 5 ArbSchG). Gemeint sind zum Beispiel Zeitdruck, Arbeitszeit und Arbeitsorganisation – nicht die Gesundheit einzelner Mitarbeiter.
Gibt es ein Muster, das ich einfach ausfüllen kann?
Die Berufsgenossenschaften bieten Vorlagen an. Diese müssen aber an Ihren Betrieb angepasst werden. Dabei unterstütze ich Sie.
Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?
Das hängt von Größe und Branche Ihres Betriebs ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot.
Passende Leistungen
-
Sicherheitstechnische Betreuung
Ich berate und unterstütze Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – mit festem Ansprechpartner.
Mehr erfahren: Sicherheitstechnische Betreuung -
Betriebsanweisungen
Ich unterstütze Sie bei Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe.
Mehr erfahren: Betriebsanweisungen -
Unterweisungen
Ich unterweise Ihre Mitarbeiter vor Ort – mit Nachweis.
Mehr erfahren: Unterweisungen
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung?
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Das Erstgespräch ist kostenlos.